Krankenversicherung der Rentner – Vorversicherungszeit – Ende der Rahmenfrist – Zeitpunkt der Rentenantragstellung – Geschäftsunfähigkeit – Fristhemmung
Haftung des Endherstellers: Abgrenzung zwischen Konstruktions- und Fabrikationsfehler; Entlastungsbeweis bei einem durch einen „Ausreißer“ des Zulieferers verursachten Schaden