(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 III R 36/15 – Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 III R 36/15 – Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen)
Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung: Begriff der gewöhnlichen Ausübung der Unternehmertätigkeit in beweglichen Gewerberäumen