(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger – Umfang der Kostenerstattung – Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)
Sozialhilfe – Kostenersatz durch Erben – Vorliegen einer besonderen Härte – Verwertung eines zu Lebzeiten des Leistungsberechtigten privilegierten Vermögens – vom Erben vor und nach dem Tod des Leistungsberechtigten bewohntes Hausgrundstück – Umfang des Kostenersatzanspruchs – Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Barbetrag bei stationärer Unterbringung
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen)
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft)