Krankenversicherung – gesetzlich Versicherter – Erkrankung im Ausland – Behandlung zulasten einer privaten Krankenversicherung – kein Zahlungsanspruch der privaten gegen die gesetzliche Krankenkasse
Krankenversicherung – (teilstationäre) Krankenbehandlung – kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Avastin zur Therapie von Glioblastomen nach Rezidiv – fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung – kein Off-Label-Use – keine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung
(Leistungen zur Teilhabe – Zuständigkeitsklärung – Rentenversicherungsträger – erstangegangener Rehabilitationsträger – Anerkennung der Zuständigkeit gegenüber dem Leistungsberechtigten – Antrag auf Altersrente vor Ende der Rehabilitationsmaßnahme – Zuständigkeitswechsel nach Leistungsbewilligung und vor Erfüllung der Leistungspflicht – Beibehaltung der Zuständigkeit im Außenverhältnis bis zur vollständigen Leistungserbringung – Wechsel der Zuständigkeit im Innenverhältnis der Leistungsträger – nachrangige Zuständigkeit im Erstattungsverhältnis – Prüfung einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB 10 – gleich bleibende Leistungen – Verschiebung der Rechtsgrundlage keine wesentliche Änderung – Möglichkeit einer Kostenerstattung nach den Grundsätzen des vorläufig leistenden Leistungsträgers)
Krankenversicherung – Ende der Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen nach Ablauf der Mindestbindungsfrist – unmittelbarer Anschluss eines neuen Versicherungspflichttatbestandes – Auslösung eines neuen Krankenkassenwahlrechts
(Sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung gem § 170 Abs 2 SGG – absoluter Revisionsgrund: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gem Art 101 Abs 1 GG – nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank – Entscheidung des Berichterstatters bzw des konsentierten Einzelrichters anstelle des Senats – Ermessensfehler – Nichtvorliegen der von der BSG-Rechtsprechung entwickelten Ausnahmetatbestände – objektiv grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem § 160 Abs 2 Nr 1 SGG: rückwirkendes Verletztengeld – Übergangsgeld – Verletztenrente – Auslegung des § 46 Abs 3 Nr 2 SGB 7 und Nichtvorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung)