(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Elektrostimulationsgerät bei einem an einer Fußhebeschwäche leidenden Versicherungsnehmer