Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers
Anwendung des nach Gesetzesänderung mildesten Gesetzes im Strafverfahren: Unrechtskontinuität bei Neuregelung der Vorschriften zum Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung