Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird – „Strohmann“ als leistender Unternehmer
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 – Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer)