Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss – Die Entscheidung wurde nachträglich zu Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 21. Dezember 2016 als NV-Entscheidung abrufbar.
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes
Betrug durch Unterlassen: Offenbarungspflicht bei Abschluss von Partnerschaftschaftsverträgen mit zu einer Rechtsanwaltsgesellschaft neu hinzutretenden Anwälten