(Krankenversicherung – ambulante Behandlung im Krankenhaus – Eignung eines Krankenhauses – Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation – keine drittschützende Wirkung von § 116b Abs 2 SGB 5 – Anfechtbarkeit des Bestimmungsbescheids durch Vertragsärzte nur bei Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen – Zuständigkeit der für Rechtsstreite aus der allgemeinen Krankenversicherung errichteten Spruchkörper – Rechtswegzuständigkeit – Nichtvorlage beim Großen Senat)
Schadenersatzanspruch des Betreibers eines Schweinemastbetriebes gegen einen Schlachthof wegen unterlassener Widerspruchseinlegung gegen Bescheide über abzuführende Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz
Verkauf von Schweinen an einen Schlachthofbetreiber: Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner zur Widerspruchseinlegung gegen Beitragsbescheid der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung