Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens
Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und missbilligtem Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung einer Missbrauchsverfügung bei Drittmarktkonstellationen