Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits anhängige Verfahren verletzt bei Einwirkungsmöglichkeit der ursprünglich zuständigen Kammer auf Übergang jener Verfahren die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – fehlender abstrakt-genereller Charakter der Zuständigkeitsneuregelung – Gegenstandswertfestsetzung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters – fehlende rechtzeitige Zustellung des Übertragungsbeschlusses nach § 153 Abs 5 SGG an die Beteiligten)