Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Abordnung eines Richters erster Instanz an das Landesarbeitsgericht
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Sitzungspolizeiliche Anordnung über Beschränkung von Ton- und Bildaufnahmen muss die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe erkennen lassen – hier: Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet – mithin Folgenabwägung zugunsten der Antragstellerin