Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter) – insb zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der pauschalen Ablehnung des gesamten Spruchkörpers