Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie unzureichender Begründung
Markenbeschwerdeverfahren – „cito\/Cito“ – inhaltlich widersprüchlicher Beschluss des DPMA – Berichtigungsbeschluss erst nach Ablauf der Beschwerdefrist – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts – Besetzung mit einem zur Verwaltungserprobung mit Rechtsprechungsaufgaben abgeordneten Richter
Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidung