Erhebung einer Vorschaltbeschwerde vor Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens zur Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erforderlich
Absenkung von Besoldungsansprüchen aus rein finanziellen Gründen nur im Rahmen eines umfassenden und schlüssigen Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung – hier: befristete Absenkung der Besoldung bestimmter Besoldungsgruppen um 8 % gem § 23 Abs 1 des baden-württembergischen Landesbesoldungsgesetzes (juris: BesG BW 2010) idF vom 18.12.2012 mit Art 33 Abs 5 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar und nichtig – Beeinträchtigung der Maßgaben des Alimentationsgrundsatzes und des hieraus abgeleiteten Prinzips der Besoldungsgleichheit nicht gerechtfertigt – Prozeduralisierungsvorgaben nicht gewahrt
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – fehlende Unterschrift – Sachdienlichkeit iS des § 116 S 2 SGG – Recht auf mündliche Befragung eines Sachverständigen)