Nichtannahmebeschluss: Zur Mitwirkung Bediensteter kommunaler Spitzenverbände als ehrenamtliche Richter in Sozialhilfesachen – Beschäftigungsverhältnis begründet weder Ausschluss gem § 17 Abs 3 SGG noch ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme – Einnahmen durch Kostenpauschalen für den Betrieb von Elektrogeräten im Strafvollzug dürfen verursachte Betriebskosten nicht übersteigen – hier: Rechtsbehelfe eines Strafgefangenen bzgl der Berechnung einer Kostenpauschale für den Empfang von Satelliten-TV