Markenbeschwerdeverfahren – „LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO“ – Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit – deutlich erkennbarer Hinweis auf die Möglichkeit des Bestreitens der Benutzung – objektiver Grund für Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters
Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen – zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet