Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines “acte éclairé” bzw eines “acte clair” – Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem § 613a Abs 1 S 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Beschränkte Möglichkeit nationaler Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz im Falle einer unionsrechtlich determinierten Rechtsprechungsänderung – Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Entscheidungserheblichkeit von Unionsrecht – zur rückwirkenden unionsrechtskonformen Auslegung von § 17 Abs 1 S 1 KSchG
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 – Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet – Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)