Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994