Patenteinspruchsverfahren – „Ultraschallsensor“ – zur Zulässigkeit eines Einspruchs – pauschaler Verweis auf eine Druckschrift und Behauptung ihrer Bekanntheit ohne Benennung konkreter Textstellen
Patentbeschwerdeverfahren – „Fixkamm für eine Kämm-Maschine“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs: zur Angabe einer entgegengehaltenen Druckschrift nur nach ihrer Nummer zur Begründung eines auf mangelnde Patentfähigkeit gestützten Einspruchs – Zusammenhang zwischen Merkmalen im Oberbegriff und der Entgegenhaltung ergibt sich aus einer kurzen Textstelle für den sachkundigen Leser von selbst und drängt sich für den behaupteten Einspruchsgrund geradezu auf – Zulässigkeit