Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Kapitalanlegers von Beratungsfehlern
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Anlageinteressenten von Beratungfehlern oder Falschangaben
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei Durchführung einer PRT; richterliche Pflicht zur Klärung von Zweifeln an Bekundungen des medizinischen Sachverständigen