Vertragsärztliche Versorgung – Abrechnungsprüfung – Richtigstellung zu Unrecht abgerechneter Leistungen – Berechnung des Umfangs einer Honorarrückforderung – Ausgehen vom ursprünglichen Abrechnungsvolumen, auch bei bereits zuvor erfolgter Honorarkürzung wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenzen