Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob Verjährungsregelungen Bestimmungen über verwaltungsrechtliche Sanktionen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 EGV 2988/95 sind und damit der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm gilt
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Rücknahme der Leistungsbewilligung – Hilfebedürftigkeit – Verschweigen von Vermögen – Begrenzung des Erstattungsbetrages auf den Vermögenswert – Vorliegen einer besonderen Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 – Forderungserlass)