Gesetzlicher Anspruchsübergang auf Rentenversicherungsträger: Erbringung einer sog. Kinderheilbehandlung nach einem Unfall auf Antrag des versicherten Vaters für die nicht rentenversicherte Tochter
Auflösung und Rückforderung einer Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt worden war, nachträglicher Härteantrag gemäß § 25 Abs. 6 BAföG nach Ablauf von fünf Monaten nach Kenntnis der elterlichen Einkommensverhältnisse nicht unverzüglich