Asylbewerber aus dem Iran (arabischer Volkszugehöriger aus der Region Ahwaz), unglaubhaftes Vorbringen, keine Verfolgung wegen Herkunft aus Ahwaz und (geringer und nicht bekannt gewordener) politischer Aktivitäten in Deutschland für die ADPF
I Hellip, Bedrohung durch Vater wegen beabsichtigter Zwangsverheiratung, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, Konversion vom Islam zur Religionsgemeinschaft der B Hellip noch nicht vollzogen, noch keine identitätsprägende Befassung mit dem neuen Glauben sowie kein Bedürfnis der öffentlichen Glaubensbetätigung, keine relevanten religiösen Aktivitäten, keine Manifestation des Glaubenswechsels nach außen, keine relevanten Glaubenskenntnisse, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr, interne Schutzmöglichkeiten, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie