Volljährig gewordener armenischer Asylbewerber, Einreise als Minderjähriger im Familienverband aus wirtschaftlichen und medizinischen Gründen, Schwerstbehinderung (infantile Cerebralparese u.a.), Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Abschiebungsverbote, Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Ganztagespflegeeinrichtungen in Armenien, Lebensunterhaltssicherung in Armenien, Hilfsmittelversorgung bei Behinderung dient nicht der Abwendung erheblicher Gesundheitsgefahren, Rückkehrprognose
Nigeria, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), keine drohende Reviktimisierung wegen Zwangsprostitution, keine Gefahr der Beschneidung (FGM) bei Rückkehr, subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint), fehlende Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests
Äthiopien, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Männliches Kleinkind ohne eigene Fluchtgründe, „Tigray-Konflikt“, nationale Abschiebungsverbote im Hinblick auf die humanitäre Situation (verneint)