Patentbeschwerdeverfahren – nicht mehr anhängige Anmeldung – Anmelder macht ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an einer rückwirkenden Entscheidung über die Patentfähigkeit geltend – Entscheidung in der Sache
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Zugunstenverfahren – Aufhebungs- und Erstattungsbescheid – Anwendung des § 40 Abs 1 S 2 SGB 2 nF auf vor dem 1.8.2016 gestellte Überprüfungsanträge)