(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Rücknahme der Leistungsbewilligung – Hilfebedürftigkeit – Verschweigen von Vermögen – Begrenzung des Erstattungsbetrages auf den Vermögenswert – Vorliegen einer besonderen Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 – Forderungserlass)
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme des Klägers erfolgten Antrag auf Zurückweisung der Berufung
Kartellverwaltungssache: Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts nach Rücknahme der Beschwerde; Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer fusionsrechtlichen Ministererlaubnis