Patentbeschwerdeverfahren – “MOSFET-Vorrichtung” – Bezeichnung der Erfindung ist als Titel der Beschreibung anzugeben und stellt Teil der Beschreibung dar – der Prüfer darf eine Änderung des Beschreibungstitels grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Anmelders vornehmen
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Masseschmälerungen nach Eintritt der Insolvenzreife: Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto; auf die Saldodifferenz bezogene Rückzahlung nach Insolvenzanfechtung