Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2, 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) gebietet Vorlage der fachgerichtlichen Rechtsbehelfsentscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre – hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung – fehlender Beschwerdevortrag zu Einwänden gegen Verweisung – Verweisung auf rügeloses Einlassen unzureichend