Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung – Position als stellvertretender Brandschutzbeauftragter im Universitätsklinikum stellt keine Tätigkeit “im Einsatzdienst der Feuerwehr” dar
Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der Versorgungsbezüge bei vorzeitig aufgrund des Personalanpassungsgesetzes oder des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes in den Ruhestand getretenen Soldaten