Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen – hier: drohende Verletzung der Menschenwürde (Art 1 Abs 1 GG; Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh) bei Haftraumgröße von 3 qm (inklusive Mobiliar) bzw 2 qm und beschränkten Aufschlusszeiten bzw Bewegungsmöglichkeit im Freien – Folgenabwägung
Strafverfahren: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei Verurteilung wegen derselben Tat; Strafvollstreckung bei zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe
Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der Dokumentation des Gewichts der Güter in der Frachturkunde; Hinweispflicht des Frachtführers; Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
Vor der Bewilligung der vereinfachten Auslieferung hat die Generalstaatsanwaltschaft den Verstoß gegen das Verbot der Folter im ersuchten Mitgliedsstaat auszuschließen – Systemische Mängel in rumänischen Haftanstalten