Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen – Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) – Verletzung der Rechtsschutzgarantie bei Überbürdung von durch Gegenpartei verursachten, jedoch wegen PKH-Gewährung nicht durch Vorschuss gedeckten Verfahrenskosten – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Kaufvertrag via Internet-Versteigerungsplattform: Schadensersatzanspruch des Käufers bei Ersteigerung eines zu einem Startpreis von 1 Euro angebotenen Markenmobiltelefons zu einem unverhältnismäßig günstigen Preis und nachträglicher Feststellung des Vorliegens eines Plagiats
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen ehrkränkender Äußerungen in einem anderen Gerichtsverfahren und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden