Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem entscheidungserheblichem Prozessstoff nach Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung: Verhinderung der Tatvollendung durch Nichtausschöpfen der letzten Verwirklichungsmöglichkeit; Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Aussetzung des Strafvollzugs wegen Erkrankung des Verurteilten gem § 455 Abs 4 StPO – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG bzw Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung einer Haftunterbrechung bei chronischer Herzkrankheit des Verurteilten