(Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO – Unterschiedliche Entscheidungszeitpunkte für Billigkeitsverfahren und Steuerfestsetzung – Kein Vorsteuerabzugsrecht bei unzutreffendem Steuerausweis in der Rechnung)
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art 20 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) – hier: Keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung von Beratungshilfe bei lediglich in ungewisser Zukunft drohendem Rechtsverlust
(Arbeitslosengeld – Sperrzeit bei Meldeversäumnis – versehentliche Meldung erst am Folgetag – kein wichtiger Grund – keine analoge Anwendung des § 309 Abs 3 S 2 SGB 3 – Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsfolgen)