Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) – kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer Anwartschaften der Höhe nach – unechte Rückwirkung vorliegend zulässig – Stichtagsregelung (§ 78 Abs 2 VBLSa nF) notwendig und zumutbar
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Voraussetzung einer Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien; unzulässige echte Rückwirkung hinsichtlich der Regelungen zum Gegenwert für beendete Beteiligungen; unangemessene Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten bei der Gegenwertberechnung sowie der Ausgestaltung des Gegenwerts als Einmalzahlung; Intransparenz der Gegenwertregelung