Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar – kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “VERO CUOIO”; (IR-Kolletivmarke, Wort-Bild-Marke)” – zur Geltung von Vorschriften des Markengesetzes für international registrierte Kollektivmarken – Satzungsänderungen zu Kollektivmarken sind auch nach neuer Gesetzeslage dem DPMA grundsätzlich mitzuteilen, ansonsten entfaltet die geänderte Satzung mangels Publizität keinerlei Wirkung gegenüber Nichtverbandsmitgliedern – zum Löschungsantragsrecht durch analoge Anwendung von § 105 Abs 1 Nr 3 MarkenG – § 106 MarkenG betrifft nur Fälle, in denen die Markensatzung bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Kollektivmarke fehlerhaft war;