Pauschalierter Entschädigungsanspruch nach § 651 h Abs. 3 BGB: sekundäre Darlegungslast des Reiseveranstalters zum Entstehen eines tatsächlichen Schadens
Pauschalierter Entschädigungsanspruch nach § 651 h Abs. 3 BGB: sekundäre Darlegungslast des Reiseveranstalters zum Entstehen eines tatsächlichen Schadens