Vollstreckbarerklärungsvoraussetzungen für einen inländischen Schiedsspruch: Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Schiedsvereinbarung betreffend alle Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und/oder zwischen einer GmbH und Gesellschaftern; Vereinbarung einer Zweiwochenfrist für ein Abhilfeverfahren wegen Verstoßes des Schiedsspruchs gegen einen Anspruch auf rechtliches Gehör; Vereinbarung der Zustellung eines Schiedsspruchs durch Einschreiben/Rückschein
Krankenversicherung – keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über einen Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung – Feststellungsklage – keine Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität – maßgebliche Rechtslage für die Beurteilung des Feststellungsinteresses – Vertretung mindestens der Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der KÄV durch Kooperationen – Verfassungsmäßigkeit – Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts – Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Verfahrensfehlerhafte Besetzung des Schiedsgerichts mit einem erfolgreich abgelehnten Schiedsrichter und Auswirkung auf den Schiedsspruch
(Sozialgerichtliches Verfahren – Krankenversicherung – Vertragsangelegenheiten der häuslichen Krankenpflege – Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der aufsichtsbehördlichen Bestimmung einer Schiedsperson – sachliche Zuständigkeit der Sozialgerichte – Erledigung eines Verwaltungsaktes der Aufsichtsbehörde durch Erlassen eines Schiedsspruchs – Fehlen des erforderlichen Feststellungsinteresses für den Übergang von Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage – Außer-Kraft-Setzung einer Anordnung nach § 86a Abs 2 Nr 5 SGG erst durch tatsächliche einstweilige gerichtliche Anordnung – Ausschluss einer rückwirkenden Aufhebung der Bestimmung einer Schiedsperson nach Wirksamwerden des Schiedsspruchs – keine Verletzung des Art 19 Abs 4 GG)
Kassenzahnärztliche Vereinigung – Mängelgutachten – Zulässigkeit der Kostentragung durch den Vertragszahnarzt – Inzidentprüfung von Entscheidungen der Bundesschiedsämter – keine Prüfung der formellen Vorgaben für die Durchführung des Schiedsverfahrens vom Gericht – Prüfungsgegenstand ist allein die Wirksamkeit der festgesetzten Regelung
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen – Voraussetzungen für eine Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt – Vereinbarung der Gesamtvergütung auch nach der Rechtslage des Jahres 2013 auf der Grundlage des Vorjahres – Festsetzung der jahresbezogenen Veränderung der Morbiditätsstruktur durch das Schiedsamt