Prozesskostenhilfeverfahren: Ablehnung von Prozesskostenhilfe für Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens zur Klärung des Rechtswegs für eine aussichtslose Amtshaftungsklage
Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren “durchentschieden” werden – hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen – Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Ersatz eines Personenschadens – materieller und immaterieller Schaden – Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII – vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls – doppelter Vorsatz – Herbeiführung des Versicherungsfalls auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg – Umfang der Bindungswirkung nach § 108 Abs. 1 SGB VII – Beteiligung nach § 12 Abs. 2 SGB X
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten – Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminverlegung – Bewilligung von PKH ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung