Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Gehörsverletzung zulasten des Beklagten bei Mehrzusprechung als beantragt
(Hausnotrufvertrag: Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten)