Urteilstenor bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern: Konkrete Bezeichnung des gesetzlichen Tatbestandes und der Zahl der Missbrauchsfälle; Tateinheit zwischen Grunddelikt und Qualifikation
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 345 Abs 2 StPO – Formwirksamkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung durch stellvertretenden Anwalt mit Zusatz „i.V.“, auch in Kombination mit „nach Diktat verreist“ – Gegenstandswertfestsetzung