Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des „Verbreitens“ im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Patentschutz: Zulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklage; Aussetzung des Patentverletzungsprozesses bei anhängigem Einspruchsverfahren – Mautberechnung
Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand für Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen über ausländische Vorkommnisse in fremder Sprache und Schrift – www.womanineurope.com