Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit bei Unterzeichnung durch einen anderen als den im Briefkopf angegebenen Rechtsanwalt
Markenbeschwerdeverfahren – “Alnavit/ALPAVIT (Wort-Bild-Marke)” – rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke wurde nicht glaubhaft gemacht – Widersprechende hatte mehr als zehn Monate Zeit zur Glaubhaftmachung
(Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen Vertreter mit “i.A”; gerichtliche Hinweispflicht auf offensichtliche Formfehler)