Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Erfordernis der täglichen Überprüfung der Erledigung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch eine dazu beauftragte Bürokraft
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Überwachung des Eingangs eines Schriftsatzes durch Nachfrage bei Gericht
(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung)