Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens – Gegenstandswertfestsetzung
Sozialgerichtliches Verfahren – Anhörungsrüge – Fristwahrung per Fax – rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung – absehbare Übertragungsdauer – doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend – weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung