Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des Beklagten
Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die Abhängigkeit einer weiteren Ermittlungstätigkeit von dem Erhalt einer Vollmacht und einem Honorarvertrag sämtlicher ermittelter Erben; Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der aufschiebenden Bedingung; Pflicht zur Auskunft und Rechenschaft