Patentnichtigkeitsverfahren – „Kommunikationssystem“ – Prozessverbindung auch für vor und nach dem 1.10.2009 eingeleitete Verfahren – zum Rügeverzicht bei unterlassenem Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG
Patentbeschwerdeverfahren – „Heimnetzwerkvorrichtung, Verfahren zum Steuern eines Heimnetzwerks und System unter Verwendung derselben“ – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Zurückweisung des Antrags auf Anhörung – Verletzung des rechtlichen Gehörs
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit der Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG idF vom 20.04.2007 mit dem GG – keine Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes oder der Eigentumsgarantie