(Insolvenzeröffnungsverfahren zur Sanierungsvorbereitung und Verfahrensaufhebung nach Bestätigung des Insolvenzplans: Begründung von Masseverbindlichkeiten ohne Gerichtsermächtigung im Eröffnungsverfahren; Einwendungen des Anfechtungsgegners nach Verfahrensaufhebung)
Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei offenen Rechtsfragen; Beweiserleichterung der Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens