Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Aufenthalt des Täters innerhalb des geschützten räumlichen Bereichs beim Herstellen der Aufnahmen
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Feststellung von Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge; Schätzung der Wirkstoffkonzentration; Geldgier des Täters als Strafschärfungsgrund